Aus brandschutztechnischen Gründen sind Kerzen, offenes Feuer sowie Tischfeuerwerk o.ä. verboten.
Wir behalten uns bei nicht Beachtung vor, u.a. ein Hausverbot auszusprechen.
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Kerzen, offenes Feuer sowie Tischfeuerwerk o.ä. verboten.
Wir behalten uns bei nicht Beachtung vor, u.a. ein Hausverbot auszusprechen.