Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Nutzung des Veltinchen Indoorspielplatzes (der Veltinchen-Welt)

Ihr Lieben, wir (Eurer Veltinchen-Team) bitten Euch, die nachstehenden AGB`s (Spielregeln) zu lesen, einzuhalten und auch Eure Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Die nachstehenden Spielregeln werden zum Schutz der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander. Mit dem Betreten der Veltinchen-Welt werden die Spielregeln durch Euch anerkannt. Den Anweisungen des Veltinchen-Teams ist unbedingt Folge zu leisten!

Allgemeines

  • Ihr könnt die gültigen Preise und Öffnungszeiten dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und auf unserer Internetseite www.veltinchen.de entnehmen.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen der Veltinchen-Welt dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Das Veltinchen-Team haftet nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreiberin.
  • Mit dem Betreten der Veltinchen-Welt stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite der Veltinchen-Welt zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
  • Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen die Betreiberin aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
  • Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z. B. Glasscherben, Nägel oder Ähnliches) zu bewahren.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Keine Aufsichtspflicht – Erklärung der Erziehungsberechtigten

  • Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 9 Jahre alt und die entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
  • Das Veltinchen-Team übernimmt in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit entsprechender Erklärung der Erziehungsberechtigten, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Betreiberin eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z. B. Basteln, etc.).

Benutzung der Spielgeräte

  • Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  • Bei der Hüpfburg darf nur der Innenraum bespielt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
  • Die Trampoline dürfen nur mit einer Person (max. 90 kg Körpergewicht) pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Unsere Hurricans dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
  • Das Laufen auf der Fahrbahn und das Anschieben der Hurricans sind streng untersagt.
  • Spielgeräte wie z.B. Kickerball können an der Eingangskasse ausgeliehen werden.
  • Der Kleinkindbereich im Erdgeschoss ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Kinder über 4 Jahre dürfen von dem Veltinchen-Team sowie von Kleinkindereltern verwiesen werden.
  • Außenbereich: Das Klettern auf die Bäume oder den Zaun ist absolut verboten!
  • Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
  • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen.

Videoüberwachung – Unfallmeldung

  • Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort beim Veltinchen-Team an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Veltinchen-Welt können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Bekleidung

  • Aus Hygienegründen müssen Socken, am besten Stoppersocken, getragen werden. Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
  • Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
  • Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol

  • Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie die Belieferung durch Fremdfirmen (Pizza-Service oder Fast Food-Imbisse) nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
  • In der Veltinchen-Welt gilt Kaugummiverbot! (Verschluckungsgefahr beim Toben!)
  • Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich/Sitzbereich. Eine Mitnahme von Essen und Trinken, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
  • Das Gebäude ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher gilt im gesamten Gebäude Rauchverbot!
  • Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher bzw. tragen die Erziehungsberechtigten.
  • Alkoholkonsum ist in der Veltinchen-Welt absolut verboten!

Verhalten – Beschädigungen

  • Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Veltinchen-Team ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen. Im Wiederholungsfall kann auch ein Spielverbot durch das Veltinchen-Team erteilt werden. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich das Veltinchen-Team vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Bei Beschädigungen besteht seitens der Betreiberin ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung abklären können.
  • Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften sie der Betreiberin für den daraus entstandenen Schaden.
  • Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Auslösen des Feueralarms durch Fehlverhalten, haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten für die dadurch entstehenden Kosten.

Kapazitätsgrenze – Garderobe – Fundsachen

  • Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich die Betreiberin vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  • Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt die Betreiberin keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 30,– € erhoben.
  • Die Schließfächer sind kostenlos. Einen Schlüssel erhalten Sie gegen Pfand (Personalausweis o. ä. an der Eingangskasse)
  • Fundsachen werden an der Eingangskasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.

Keinen Zutritt haben:

  • Personen mit Hallenverbot.
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Gerichtsstand

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Velten.

Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Spielregeln unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Spielregeln nicht betroffen.

Datenschutzhinweis:

  • Die von Ihnen angegebenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zum Zweck der Kundenbetreuung und Informationsbereitstellung von unserem Unternehmen erhoben, genutzt und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Vielen Dank!
Euer Veltinchen-Team